Die Entdeckung von Schimmel in den eigenen vier Wänden löst oft sofortige Besorgnis aus. Ein muffiger Geruch, schwarze Flecken an der Tapete oder feuchte Ecken werfen unweigerlich die drängende Frage auf: Wie lange darf man eigentlich in einem Raum mit Schimmel bleiben? Ist eine Nacht noch in Ordnung, oder sollte man das Zimmer sofort verlassen? Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit einer Zeitangabe beantworten, da die gesundheitliche Belastung von zahlreichen Faktoren abhängt, darunter die Art des Schimmels, die Größe des Befalls und vor allem die individuelle gesundheitliche Konstitution der Bewohner. In diesem Artikel beleuchten wir detailliert die wissenschaftlichen Hintergründe, gesundheitlichen Risiken und rechtlichen Aspekte, basierend auf aktuellen Richtlinien und Fachpublikationen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Keine sichere Zeitspanne: Es gibt keinen wissenschaftlich festgelegten Grenzwert, wie viele Stunden oder Tage der Aufenthalt in einem schimmelbelasteten Raum unbedenklich ist.
- Individuelles Risiko: Allergiker, Asthmatiker und immungeschwächte Personen reagieren oft sofort und heftiger als gesunde Menschen.
- Gefahrenquelle Sporen & MVOCs: Nicht nur sichtbare Sporen, sondern auch unsichtbare Stoffwechselprodukte (MVOC) und Zellbestandteile belasten die Gesundheit.
- Risikogruppen der Pilze: Bestimmte Schimmelpilzarten wie Stachybotrys chartarum oder Aspergillus fumigatus werden in höhere Risikogruppen eingestuft und erfordern sofortiges Handeln.
- Rechtliche Lage: Bei erheblicher Gesundheitsgefährdung kann eine fristlose Kündigung oder Mietminderung von bis zu 100% gerechtfertigt sein.
- Minimierungsgebot: Aus Vorsorgegründen sollte jede Schimmelquelle im Innenraum so schnell wie möglich beseitigt werden.
Warum gibt es keine pauschale Zeitangabe?
Die Frage nach der zulässigen Aufenthaltsdauer in einem schimmelbelasteten Raum ist komplex. Anders als bei chemischen Gefahrstoffen, für die es oft klare Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, existieren für Schimmelpilze in Innenräumen in Deutschland derzeit keine verbindlichen toxikologischen Grenzwerte[1]. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg betont, dass eine schematische Herangehensweise problematisch ist, da die Dosis-Wirkungs-Beziehung bei Schimmelpilzen äußerst komplex ist und individuell stark variiert[1].
Ein gesunder Mensch verfügt über eine hohe natürliche Resistenz gegenüber den meisten Schimmelpilzen, da diese ubiquitär (überall) in der Umwelt vorkommen[1]. Dennoch gilt aus hygienischer Sicht das Minimierungsgebot: Schimmelpilzquellen im Innenraum sind nicht zu tolerieren und sollten aus Vorsorgegründen beseitigt werden, unabhängig von der genauen Pilzart[1]. Selbst wenn Sie sich "nur kurz" im Raum aufhalten, atmen Sie bei jedem Atemzug potenziell allergene Sporen und reizende Stoffwechselprodukte ein.
Warnung: Der unsichtbare Feind
Auch wenn Sie den Raum lüften oder den Schimmel oberflächlich abwischen, bleiben oft Sporen in der Luft oder im Staub zurück. Besonders in Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen können sich Sporen über lange Zeit anreichern und bei jeder Bewegung aufgewirbelt werden[1].
Gesundheitliche Risiken: Was passiert im Körper?
Wenn Sie sich in einem Raum mit Schimmelbefall aufhalten, sind Sie verschiedenen Belastungsfaktoren ausgesetzt. Es sind nicht nur die vermehrungsfähigen Sporen, sondern auch abgestorbene Pilzbestandteile und chemische Verbindungen, die Reaktionen auslösen können.
1. Allergische Reaktionen
Allergien gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen. Grundsätzlich sind alle Schimmelpilze in der Lage, Allergien auszulösen[1]. Dabei unterscheidet man verschiedene Typen:
- Typ I-Allergien (Soforttyp): Hierzu zählen allergischer Schnupfen, Asthma bronchiale und Bindehautentzündungen. Symptome treten oft unmittelbar nach dem Betreten des Raumes auf. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 5% der Bevölkerung in Deutschland eine Sensibilisierung gegen Schimmelpilze aufweisen[1].
- Typ III/IV-Allergien: Diese können verzögert auftreten, oft erst 4 bis 8 Stunden nach der Exposition. Ein Beispiel ist die exogen-allergische Alveolitis, die sich durch Fieber, Husten und Atemnot äußert[1].
2. Toxische Wirkungen und Mykotoxine
Einige Schimmelpilze produzieren unter bestimmten Bedingungen Mykotoxine (Pilzgifte). Diese Stoffe können toxisch wirken, wenn sie eingeatmet werden. Bekannte Vertreter sind Aflatoxine (von Aspergillus flavus) oder Satratoxine (von Stachybotrys chartarum). Berichte zeigen, dass bei massiver Exposition gegenüber Stachybotrys chartarum Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und Hautreizungen auftreten können[1]. Die Produktion dieser Toxine hängt stark vom Nährstoffangebot und Stressfaktoren des Pilzes ab[1].
3. MVOC – Der typische Schimmelgeruch
Der muffige, erdige Geruch in schimmelbelasteten Räumen stammt von sogenannten MVOCs (Microbial Volatile Organic Compounds). Dazu gehören Stoffe wie Geosmin oder 1-Octen-3-ol[1]. Diese flüchtigen organischen Verbindungen können Reizungen der Schleimhäute, Kopfschmerzen und Unwohlsein verursachen, auch wenn noch kein sichtbarer Befall entdeckt wurde. Sie dienen oft als erster Indikator für einen verdeckten Schaden.
4. Infektionsgefahr
Für gesunde Menschen ist das Infektionsrisiko gering. Anders sieht es bei immungeschwächten Personen aus (z.B. nach Organtransplantationen oder Chemotherapie). Hier können Pilze wie Aspergillus fumigatus schwerwiegende systemische Infektionen (Aspergillosen) verursachen, die die Lunge und andere Organe betreffen[1]. Dieser Pilz ist in die Risikogruppe 2 eingestuft und gilt als wichtiger Mykoseerreger[2].
Risikogruppen: Wer darf keinesfalls im Raum bleiben?
Die Frage "Wie lange?" muss für bestimmte Personengruppen mit "Gar nicht!" beantwortet werden. Die individuelle Empfindlichkeit spielt eine entscheidende Rolle. Zu den besonders gefährdeten Gruppen gehören:
- Immunsupprimierte Patienten: Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten (z.B. HIV, Transplantationspatienten) sind hochgradig gefährdet für invasive Pilzinfektionen[1].
- Personen mit Atemwegserkrankungen: Mukoviszidose-Patienten oder Menschen mit chronischer Bronchitis sollten belastete Räume meiden.
- Allergiker: Personen mit einer nachgewiesenen Schimmelpilzallergie (Typ I) können bereits bei geringen Sporenkonzentrationen schwere Symptome entwickeln.
- Kinder und Säuglinge: Ihr Immunsystem ist noch in der Entwicklung, und ihre Atemwege reagieren empfindlicher auf Reize. Es gibt Hinweise, dass eine hohe Exposition gegenüber Alternaria-Sporen das Asthmarisiko bei Kindern erhöht[1].
Experten-Tipp: Sanierungsschutz
Nicht nur das Bewohnen, auch die Sanierung birgt Risiken. Allergiker oder Personen mit geschwächtem Immunsystem sollten niemals selbst Sanierungsarbeiten durchführen, da dabei extrem hohe Sporenkonzentrationen freigesetzt werden können[1].
Welche Schimmelarten sind besonders gefährlich?
Nicht jeder Schimmel ist gleich gefährlich. Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 460) klassifizieren Pilze in Risikogruppen (RG). Für den Innenraum sind besonders Pilze der Risikogruppe 2 und vereinzelt 3 relevant, da sie infektiös wirken können[2].
| Pilzart | Risikogruppe (nach TRBA 460) | Gesundheitliche Relevanz |
|---|---|---|
| Aspergillus fumigatus | RG 2 | Kann invasive Aspergillosen (Lungeninfektionen) bei Abwehrschwäche verursachen; wirkt allergen und toxisch[2][1]. |
| Stachybotrys chartarum | RG 1 (aber Toxinbildner!) | Produziert starke Mykotoxine (Satratoxine). Schon geringe Sporenbelastungen können toxische Wirkungen haben. Gilt als besonders problematisch[1]. |
| Aspergillus flavus | RG 2 | Bildet Aflatoxine (krebserregend), allergen, infektiös[2]. |
| Penicillium spp. | Meist RG 1 | Häufiger Allergieauslöser, einige Arten bilden Toxine (z.B. Ochratoxin A)[1]. |
Besonders bei einem Nachweis von Stachybotrys chartarum oder Aspergillus fumigatus in der Raumluft sollten Maßnahmen zur Expositionsprophylaxe (z.B. Raum nicht mehr nutzen) sofort ergriffen werden[1].
Rechtliche Situation: Wann ist die Wohnung unbewohnbar?
Die Frage, wie lange man in einem Schimmelraum bleiben darf, ist oft auch eine mietrechtliche. Gerichte haben in verschiedenen Urteilen bestätigt, dass Schimmelbefall einen Mangel an der Mietsache darstellt, der zur Mietminderung berechtigt. In extremen Fällen kann eine Wohnung sogar als unbewohnbar gelten.
- Erhebliche Gesundheitsgefährdung (100% Minderung): Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass eine fristlose Kündigung und 100% Mietminderung gerechtfertigt waren, als eine Familie mit zwei Kindern durch Schimmel so stark erkrankte (Lungenentzündungen), dass Krankenhausaufenthalte nötig waren[1].
- Erhebliche Durchfeuchtung (80% Minderung): Wenn Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche so stark durchfeuchtet und modrig sind, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist, kann eine Minderung von 80% angesetzt werden (LG Berlin)[1].
- Toxische Belastung (50% Minderung): Bei fast vollständigem Schimmelbefall des Wohnzimmers mit nachgewiesener Belastung der Raumluft durch toxische Sporen wurde eine Minderung von 50% bestätigt (LG Hamburg)[1].
Diese Urteile zeigen: Wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht (z.B. durch toxische Sporen in der Luft), ist der Aufenthalt im Raum nicht zumutbar.
Wachstumsbedingungen: Wann entsteht das Problem?
Um zu verstehen, wie schnell ein Raum kritisch wird, muss man wissen, wie schnell Schimmel wächst. Schimmelpilze benötigen drei Hauptfaktoren: Feuchte, Temperatur und Nährboden[3].
- Feuchte: Die entscheidende Größe ist die Wasseraktivität (aw-Wert). Ab einer relativen Luftfeuchte von 70% an der Bauteiloberfläche kann Schimmelwachstum beginnen, bei 80% ist es für fast alle Arten möglich[3].
- Zeitfaktor: Isoplethensysteme zeigen, dass bei optimalen Bedingungen (hohe Feuchte, passende Temperatur) die Sporenauskeimung bereits innerhalb weniger Tage beginnen kann. Nach einem Wasserschaden muss das Material schnellstmöglich getrocknet werden, um Befall zu verhindern[3].
- Nährboden: Tapeten, Gipskarton und Staub sind ideale Nährböden (Substratgruppe I), auf denen Pilze besonders schnell wachsen[3].
Was tun? Handlungsempfehlungen
Wenn Sie Schimmel entdecken, ist schnelles Handeln gefragt. Warten Sie nicht ab, ob gesundheitliche Beschwerden auftreten.
1. Bestandsaufnahme und Messung
Bei sichtbarem Befall ist eine Laboranalyse oft nicht zwingend notwendig, um den Handlungsbedarf festzustellen, aber hilfreich zur Risikoeinschätzung. Bei Verdacht ohne sichtbaren Befall (z.B. durch Geruch) helfen Raumlufttests. Der Silberkraft Schimmeltest nutzt das Sedimentationsverfahren. Dabei sinken Sporen auf einen Nährboden und wachsen zu Kolonien heran. Dies gibt einen orientierenden Hinweis auf die Belastung der Raumluft[1]. Für eine präzise, quantitative Bestimmung empfiehlt das Umweltbundesamt Luftkeimsammlungen oder Partikelsammlungen durch Fachpersonal, da Sedimentationsplatten stark von Luftbewegungen und Sporengröße abhängen[1].
2. Sofortmaßnahmen
- Nicht im Raum schlafen: Verlagern Sie den Schlafplatz in einen unbelasteten Raum.
- Türen schließen: Halten Sie die Türen zum befallenen Raum geschlossen, um eine Sporenverbreitung in der Wohnung zu verhindern.
- Lüften: Sorgen Sie für regelmäßigen Luftaustausch durch Fensterlüftung (Stoßlüften), um Feuchtigkeit abzuführen[1].
- Keine Ventilatoren: Nutzen Sie keine Ventilatoren im befallenen Raum, da diese Sporen massiv aufwirbeln.
3. Sanierung
Kleine Schäden (unter 0,5 m²) können oft selbst beseitigt werden, wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Glatte Flächen können mit Haushaltsreinigern gesäubert werden. Poröse Materialien (Tapeten, Gipskarton) müssen meist entfernt werden[1]. Bei großen Schäden (Kategorie 3, > 0,5 m²) sollte eine Fachfirma beauftragt werden, und der Bereich ist staubdicht abzuschotten[1].
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Nacht im Schimmelzimmer schlafen?
Für gesunde Erwachsene ist eine Nacht meist kein akutes Risiko, aber dennoch nicht empfehlenswert. Allergiker, Asthmatiker und Kinder sollten den Raum sofort meiden, da bereits kurze Expositionen Symptome auslösen können[1].
Ist schwarzer Schimmel immer giftig?
Nicht zwingend. Die Farbe sagt nicht alles über die Gefahr aus. Allerdings gehört der oft zitierte "Schwarze Schimmel" (Stachybotrys chartarum) tatsächlich zu den Toxin
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