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Geschützte Käfer in Deutschland: Artenschutz vs. Schädlingsbekämpfung

In Deutschland gibt es über 7.000 Käferarten. Während einige von ihnen als lästige Vorrats- oder Materialschädlinge in unseren Häusern auftreten, stehen andere unter strengem gesetzlichem Schutz. Wer hier den Überblick verliert, riskiert nicht nur das ökologische Gleichgewicht, sondern im schlimmsten Fall auch hohe Bußgelder.

In diesem Beitrag klären wir auf, welche Käfer tabu sind und wann Sie unbesorgt zu unseren Silberkraft-Lösungen greifen können.

Die rechtliche Basis: Wer entscheidet über den Schutz?

Der Schutz von Insekten ist in Deutschland vor allem durch zwei Werke geregelt:

  1. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Es gibt den allgemeinen Rahmen vor.

  2. Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Hier sind die Arten explizit aufgelistet, die „besonders“ oder „streng“ geschützt sind.

Gemäß der Bundesartenschutzverordnung ist es verboten, diese Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden.


Bundesweit geschützte Käfer: Die „Unantastbaren“

Einige Käfer sind so selten geworden, dass sie in ganz Deutschland unter besonderem Schutz stehen. Hierzu gehören vor allem Arten, die auf Totholz oder naturbelassene Landschaften angewiesen sind.

1. Der Hirschkäfer (Lucanus cervus)

Der wohl bekannteste geschützte Käfer. Er ist der größte Käfer Europas und benötigt alte Eichenbestände. Er ist nach dem BNatSchG streng geschützt.

2. Der Eremit (Osmoderma eremita)

Dieser Käfer lebt verborgen in Baumhöhlen alter Laubbäume. Er gilt als prioritäre Art der EU und ist streng geschützt, da sein Lebensraum immer knapper wird.

3. Der Alpenbock (Rosalia alpina)

Mit seiner markanten blauen Färbung und den langen Fühlern ist er unverkennbar. Er steht unter strengem Schutz und darf unter keinen Umständen bekämpft werden.

4. Alle Arten der echten Laufkäfer (Carabus)

Laufkäfer sind nützliche Jäger im Garten. Fast alle Arten der Gattung Carabus sind laut BArtSchV Anlage 1 besonders geschützt.


Regionale Unterschiede: Schutz auf Länderebene

Zusätzlich zum Bundesrecht führen die Bundesländer eigene Rote Listen. Eine Art kann also in Schleswig-Holstein bereits gefährdet und geschützt sein, während sie in Bayern noch häufiger vorkommt.

  • Beispiel Rosenkäfer: Während der Goldglänzende Rosenkäfer bundesweit besonders geschützt ist, gibt es je nach Bundesland spezifische Verordnungen zur Erhaltung seiner Brutstätten (z. B. in Komposthaufen). Sollten Sie im Garten dennoch Probleme mit Fraßschäden haben, informieren wir Sie auf unserer Seite über den Rosenkäfer über den richtigen Umgang.


Wann ist eine Bekämpfung erlaubt?

Die gute Nachricht: Die typischen „Hausgäste“, die unsere Lebensmittel befallen oder Textilien zerstören, gehören nicht zu den geschützten Arten. Hier handelt es sich um Kulturfolger, deren Bestände stabil sind und die hygienische Probleme verursachen.

Hier können Sie bedenkenlos handeln und Ihre Vorräte sowie Ihr Heim schützen:

  • In der Küche: Wenn Sie kleine braune Käfer in den Nudeln finden, handelt es sich meist um den Brotkäfer, den Mehlkäfer oder den Reismehlkäfer. Diese sind nicht geschützt.

  • Im Kleiderschrank: Löcher in der Kleidung deuten auf Speckkäfer oder Teppichkäfer hin. Auch diese Materialschädlinge unterliegen keinem Schutzstatus.

  • An der Bausubstanz: Der Holzwurm (Larve des Nagekäfers) oder der Parkettkäfer können schwere Schäden an Möbeln und Gebälk anrichten. Eine Bekämpfung ist hier absolut legitim.


Achtung: Bußgelder können teuer werden

Das Töten eines geschützten Käfers ist kein Kavaliersdelikt. Laut aktuellem Bußgeldkatalog können je nach Bundesland und Seltenheit der Art Bußgelder von 5.000 € bis zu 50.000 € (z. B. in Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen) verhängt werden.

Silberkraft Experten-Rat: Identifizieren Sie den Käfer immer, bevor Sie Maßnahmen ergreifen. Ein Foto mit dem Smartphone und eine kurze Recherche (z. B. in unserem Käfer-System) bewahren Sie vor Fehlern.

Fazit: Erst bestimmen, dann handeln

Naturschutz und Schädlingsbekämpfung müssen kein Widerspruch sein. Indem wir geschützte Arten wie den Hirschkäfer oder seltene Laufkäfer respektieren, erhalten wir die Artenvielfalt. Gleichzeitig ist es wichtig, die eigene Hygiene und Bausubstanz vor invasiven Arten wie dem Brotkäfer oder dem Speckkäfer zu schützen.

Haben Sie einen Käfer gefunden und sind sich unsicher? Kontaktieren Sie unseren Support!

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